2020: Einleitung Bebauungsplanverfahren
Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 10.03.2020 beschlossen, den Bebauungsplan 3-60 („Pankower Tor“) für das Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB mit Umweltbericht aufgestellt. Vor der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB muss ein städtebauliches Konzept für das Gelände vorliegen. Diese wird im Rahmen des städtebaulichen-architektonischen Workshopverfahrens erarbeitet. Auf dieser Grundlage kann ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden.